Warum sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht rechnet

Im ersten Beitrag dieser Serie stand, dass viele kleine Betriebe vom neuen Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen sind. Wenn Sie dazugehören: Glückwunsch, keine Pflicht, kein Bußgeldrisiko. Dieser Beitrag erklärt, warum das Thema trotzdem auf Ihre Liste gehört. Nicht aus moralischen Gründen, sondern weil sich die Sache rechnet.

Wie viele Kunden das betrifft

In Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, die meisten davon erwerben ihre Einschränkung im Laufe des Lebens. Dazu kommt die viel größere Gruppe, die in keiner Statistik auftaucht: alle mit Lesebrille, mit zitternder Hand, mit nachlassendem Gehör, mit wenig Übung am Handy. Das Ruhrgebiet ist älter als der Bundesdurchschnitt, und Ihre Kundschaft altert mit. Wer heute 60 ist, hat noch 25 Jahre als Kunde vor sich, und in dieser Zeit werden Augen und Finger nicht besser.

Rechnen Sie konservativ: Wenn nur jeder zehnte Besucher Ihrer Website mit blasser Schrift oder einem fummeligen Formular kämpft, und die Hälfte davon deshalb aufgibt, verlieren Sie fünf Prozent Ihrer Anfragen. Bei 20 Anfragen im Monat ist das eine verlorene Anfrage, Monat für Monat. Was ein Auftrag bei Ihnen wert ist, wissen Sie selbst.

Barrierefrei heißt: für alle bequemer

Das Wort klingt nach Spezialtechnik für wenige. In Wahrheit beschreibt es Situationen, die jeder kennt: Kontrastreiche Schrift lesen Sie auch in der Mittagssonne auf dem Parkplatz. Untertitel im Video helfen auch im Bus ohne Kopfhörer. Große Knöpfe treffen Sie auch mit der Einkaufstüte in der anderen Hand. Klare Fehlermeldungen sparen auch dem eiligen Stammkunden Nerven. Es gibt kaum eine Maßnahme aus dem Barrierefreiheits-Katalog, die nicht nebenbei die Website für alle besser macht.

Google liest wie ein Blinder

Der stillste Nutznießer ist die Suchmaschine. Google sieht Ihre Bilder nicht, es liest die Alternativtexte. Google versteht Ihre Seite über die Überschriftenstruktur, genau wie eine Vorlesefunktion. Aussagekräftige Linktexte statt „hier klicken", saubere Struktur, Text statt Textbild: Die Zutatenliste für Barrierefreiheit und die für gute Auffindbarkeit überschneiden sich zu einem großen Teil. Wer das eine macht, bekommt das andere zum halben Preis mit.

Der richtige Zeitpunkt kostet fast nichts

Der teuerste Weg ist das Nachrüsten einer fertigen Website unter Druck, etwa weil der Betrieb gewachsen ist und plötzlich doch unter die Pflicht fällt. Denn die Ausnahme für Kleinstunternehmen ist an Zahlen gebunden: weniger als zehn Beschäftigte, höchstens zwei Millionen Euro Umsatz. Wer wächst, wächst in die Pflicht hinein.

Der günstigste Weg ist, die Anforderungen beim nächsten ohnehin fälligen Umbau mitzunehmen. Farben, Schriftgrößen, Formulare und Alt-Texte gleich richtig anzulegen kostet in einem laufenden Projekt kaum Mehraufwand. Es ist wie beim Bau: Die Rampe im Neubau kostet fast nichts, die Rampe am fertigen Haus kostet richtig Geld.

Kurz gesagt

Die Pflicht trifft Sie vielleicht nicht. Die Rechnung schon: mehr Kundschaft, die durchkommt, bessere Auffindbarkeit, weniger abgebrochene Anfragen, und Ruhe für den Fall, dass Ihr Betrieb wächst. Fangen Sie mit den fünf Baustellen aus dem vorigen Beitrag an, die kosten am wenigsten und bringen am meisten.


Für die, die es genau wissen wollen: Die Zahl der Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung stammt vom Statistischen Bundesamt (rund 7,9 Millionen, Stand Ende 2023); nicht amtlich erfasst sind alle leichteren und altersbedingten Einschränkungen, weshalb Fachstellen von einem deutlich größeren Kreis von Nutznießern ausgehen. Wer ohne rechtliche Pflicht arbeitet, kann die WCAG 2.1 auf Stufe AA trotzdem als Checkliste verwenden; sie ist derselbe Maßstab, den das BFSG über die Norm EN 301 549 anlegt. Damit ist die freiwillige Umsetzung zugleich die Vorbereitung für den Fall, dass die Pflicht durch Wachstum oder Gesetzesänderung später doch greift.

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